. . Vorteile für Beamte und den Öffentlichen Dienst, Pflegetagegeld: Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .1 Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .2 Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .3 Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .4 Beihilfefähige Medizinprodukte, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .5 Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .6 Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .7 weggefallen (alte Fassung: Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel), Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .8 Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage .9 Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage 10 Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage 11 Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage 12 Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage 13 Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage 14 zu § 41 Absatz 3 Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage 14a zu § 41 Absatz 4 Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: Anlage 15 (weggefallen), Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .1 Regelungsgegenstand, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .2 Beihilfeberechtigte Personen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .3 Beamtinnen und Beamte im Ausland, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .4 Berücksichtigungsfähige Personen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .5 Konkurrenzen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § .9 Anrechnung von Lleistungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 10 Beihilfeanspruch, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 11 Aufwendungen im Ausland, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 12 Ärztliche Leistungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 14 Zahnärztliche Leistungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und Funktionstherapeutische Leistungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 16 Auslagen, Material- und Laborkosten, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 18 Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung, psychotherapeutische Akutbehandlung, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 18a Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 20 Verhaltenstherapie, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 20a Systematische Therapie, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 21 Psychosomatische Grundversorgung, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 22 Arznei- und Verbandmittel, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 23 Heilmittel, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 24 Komplextherapie und integrierte Versorgung, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 26 Krankenhausleistungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 27 Häusliche Krankenpflege, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 28 Familien- und Haushaltshilfe, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 30 Soziotherapie, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 30a Neuropsychologische Therapie, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 31 Fahrtkosten, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 32 Unterkunftskosten, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 35 Rehabilitationsmaßnahmen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 39 Vollstationäre Pflege, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 40 Palliativversorgung, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 42 Schwangerschaft und Geburt, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe und Organspende, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 46 Bemessung der Beihilfe, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 47 Abweichender Bemessungssatz, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 48 Begrenzung der Beihilfe, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 49 Eigenbehalte, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 50 Belastungsgrenzen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 51 Bewilligungsverfahren, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 52 Zuordnung von Aufwendungen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 53 (aufgehoben), Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 54 Antragsfrist, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 55 Geheimhaltungspflicht, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 56 Festsetzungsstellen, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 57 Verwaltungsvorschriften, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 58 Übergangsvorschriften, Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 59 Inkrafttreten, Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 16 zu § 51a Absatz 2, Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV), Krankengymnastik in einer Gruppe (2 bis 5 Personen), Richtwert, Krankengymnastik bei zerebralen Dysfunktionen in einer Gruppe (2 bis 4 Personen), Richtwert 45 Minuten, je Teilnehmerin oder Teilnehmer, Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Mukoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung, Richtwert 60 Minuten, Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik), Richtwert 20 Minuten, Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) Richtwert 120 Minuten, je Behandlungstag, Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) einschließlich Medizinischen Aufbautrainings (MAT) und Medizinischer Trainingstherapie (MTT), je Sitzung für eine parallele Einzelbehandlung (bis zu 3 Personen); Richtwert 60 Minuten, begrenzt auf, Traktionsbehandlung mit Gerät (zum Beispiel Schrägbrett, Extensionstisch, Perl´sches Gerät, Schlingentisch) als Einzelbehandlung, Richtwert 20 Minuten, Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Richtwert 20 Minuten, Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung, Richtwert 60 Minuten, Heiße Rolle – einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Schwitzpackung (zum Beispiel spanischer Mantel, Salzhemd, Dreiviertel-Packung nach Kneipp) einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Wickel, Auflagen, Kompressen und andere, auch mit Zusatz, Bürstenmassagebad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Balneo-Phototherapie (Sole-Photo-Therapie) und Licht-Öl-Bad einschließlich Nachfetten und der erforderlichen Nachruhe. . Ihre Merkblätter 1 2 3 . . 1 – 10. . Überführung der Leiche oder Urne vom Sterbeort zu dem Ort, an dem der Verstorbene zuletzt seine Wohnung hatte (für Sterbefälle im Ausland gelten Sondervorschriften), Familien- und Haushaltshilfe bis zur Dauer von längstens zwölf Monaten nach dem. . . Web3. der Pflegestufe I bis zu . . . . . . Leistungsbeschreibung 1, 2 Beihilfefähiger … . notwendige Fahrten im Zusammenhang mit der Entbindung, entsprechende ärztliche Versorgung für das Kind. Erläuterungen zur Beihilfefähigkeit von Heilmitteln mit einer Aufstellung der beihilfefähigen Höchstbeträge. Er beinhaltet die Durchführung der Therapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung. . . WebHier finden Sie Merkblätter und Informationen rund um das Thema Beihilfe. . 1.040,00 Euro, der Pflegestufe III bis zu . . . BeihilfeantragDer Mindestbetrag der geltend gemachten Aufwendungen muss bei 250,00 Euro liegen. . .80 Prozent, des Beihilfeberechtigten mit zwei oder mehr Kindern . Nummer: Leistung *bis 31.12.2021 *ab 01.01.2022 : Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung. . . . . . Juli 2022 Seite 771 Lfd. . . . Aufwendungen bei KrankheitBeihilfefähig sind die vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker für ärztliche bzw. . . Der Großteil der Änderungen betrifft die Anpassung des Verordnungstextes zur Klarstellung und besseren Lesbarkeit der Verordnung. Heilbehandlungen. . . 27 Staatsanzeiger für das Land Hessen 4. . Lebensjahr werden die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit erstattet. Leistungsbeschreibung 1, 2 Beihilfefähiger Höchstbetrag 1 in Euro ab 1.3.2022 39 Wärmetherapie mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen, Richtwert 20 Minuten 7,50 40 Ultraschall-Wärmetherapie 12,00 Elektrotherapie . . . Maßgebend sind die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres vor der Stellung des Beihilfeantrages. . Die wesentlichen rechtlichen Änderungen beziehen sich auf die folgenden Themen: Heilmittel (Physiotherapie, Krankengymnastik, Massagen etc.)
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